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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1993 - 17 B 2703/93   

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https://dejure.org/1993,8804
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1993 - 17 B 2703/93 (https://dejure.org/1993,8804)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.12.1993 - 17 B 2703/93 (https://dejure.org/1993,8804)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 17 B 2703/93 (https://dejure.org/1993,8804)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz ; Durchführung der Abschiebung; Zuständige Ausländerbehörde; Verfassungsunmittelbare Abschiebungshindernisse; Anerkennung ausländischer Flüchtlinge; Unvereinbarkeit einer Abschiebung; Angola

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1994, 140
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Die Entstehungsgeschichte des § 54 AuslG sowie Sinn und Zweck der gesamten Regelung lassen nur die Auslegung zu, daß Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen (vgl. BTDrucks 11/6321, S. 75; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 290; OVG Schleswig, AuAS 1995, S. 164; OVG Münster, InfAuslR 1994, S. 140).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Die Entstehungsgeschichte des § 54 AuslG sowie Sinn und Zweck der gesamten Regelung lassen nur die Auslegung zu, daß Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen (vgl. BTDrucks 11/6321, S. 75; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 290; OVG Schleswig, AuAS 1995, S. 164; OVG Münster, InfAuslR 1994, S. 140).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1994 - 17 B 470/93

    In angefochtener Ordnungsverfügung enthaltene Versagung einer

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  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 56.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

    Die Entstehungsgeschichte des § 54 AuslG sowie Sinn und Zweck der gesamten Regelung lassen nur die Auslegung zu, daß Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen (vgl. BTDrucks 11/6321, S. 75; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 290; OVG Schleswig, AuAS 1995, 164; OVG Münster, InfAuslR 1994, 140).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.1995 - 2 L 34/95

    Bürgerkrieg; Bürgerkriebssituation; Bewaffnete Konflikte; Afghanistan

    § 53 Abs. 6 AuslG unterscheidet bei den dort genannten Gefahren (für Leib, Leben oder Freiheit) zwischen "erheblichen konkreten Gefahren für diesen Ausländer" (BT-Drucks. 11/6321 Sd. 75: "individuell-konkrete Gefahren") nach Satz 1 einerseits (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 22. Dezember 1993 - 17 B 2703/93 -, ZAR 1994, 38 = NVwZ 1994, Beilage 2, 1 13 = EzAR 046 Nr. 4 = InfAuslR 1994, 140 = NWVBl 1994, 178) und den in Satz 2 angesprochenen allgemeinen Gefahren andererseits ("Gefahren ..., denen die Bevölkerung ..., allgemein ausgesetzt ist, ...").
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 2 L 18/95
    § 53 Abs. 6 AuslG unterscheidet bei den dort genannten Gefahren (für Leib, Leben oder Freiheit) zwischen "erheblichen konkreten Gefahren für diesen Ausländer" (Bundestags-Drucks. 11/6321 Sd. 75: "individuell-konkrete Gefahren") nach Satz 1 einerseits (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 22. Dezember 1993 - 17 B 2703/93 -, ZAR 1994, 38 = NVwZ 1994, Beilage 2, 1 13 = EzAR 046 Nr. 4 = InfAuslR 1994, 140 = NWVBl 1994, 178) und den in Satz 2 angesprochenen allgemeinen Gefahren andererseits ("Gefahren ..., denen die Bevölkerung ..., allgemein ausgesetzt ist, ...").
  • OVG Niedersachsen, 03.05.1996 - 1 L 5833/95

    Politische Verfolgung; Beachtliche Wahrscheinlichkeit; Angola; Tätigkeit für die

    Der Senat verkennt nicht, daß die frühere Rechtsprechung fast durchgängig einen anderen Standpunkt vertreten hat (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 22.12.1993 - 17 B 2703/93 -, InfAuslR 1994, 140; Beschl. v. 23.3.1994 - 18 B 2547/93 -, NWVBl. 1994, 345; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.10.1994 - A 13 S 2317/94 -, VGHBW-Ls 1/95; VG Oldenburg, Beschl. v. 15.2.1995 - 5 B 303/95 -, AuAS 1995, 150; OVG Magdeburg, Urt. v. 19.4.1995 - 2 L 10/94 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 12/95
    Die Regelungen der §§ 53, 54 AuslG über Abschiebungshindernisse sind nämlich nicht abschließend (OVG Schleswig, Beschl. v. 07.05.1993 - 4 M 28/93 - OVG Münster, Beschl. v. 22.12.1993 - 17 B 2703/93 -, NVwZ-Beilage 1994, 13; GK-AuslR, Stand: August 1994, Rdnr. 246 zu § 53 AuslG m.w.N.; entsprechendes gilt für § 43a Abs. 3 AsylVfG).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 69.95

    Rechtswidrigkeit der Ausreiseaufforderung infolge eines Abschiebungshindernisses

    Die Entstehungsgeschichte des § 54 AuslG sowie Sinn und Zweck der gesamten Regelung lassen nur die Auslegung zu, daß Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen (vgl. BTDrucks 11/6321, S. 75; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 290; OVG Schleswig, AuAS 1995, S. 164; OVG Münster, InfAuslR 1994, S. 140).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 68.95

    Vorliegen eines Abschiebungshindernisses auf Grund politischer Verfolgung in

    Die Entstehungsgeschichte des § 54 AuslG sowie Sinn und Zweck der gesamten Regelung lassen nur die Auslegung zu, daß Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein, sollen (vgl. BTDrucks 11/6321, S. 75; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 290; OVG Schleswig, AuAS 1995, 164; OVG Münster, InfAuslR 1994, S. 140).
  • BVerwG, 20.02.1996 - 9 C 63.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 17.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 11.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 18.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 66.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 12.02.1996 - 9 C 62.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 12.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 10.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 67.95

    Rechtswidrigkeit einer Ausreiseaufforderung - Voraussetzungen der Eröffnung einer

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 14.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 13.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 16.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

  • VG Köln, 15.12.2004 - 8 K 1223/97

    Republik Kongo, Alleinstehende Frauen, Alleinerziehende Frauen, Situation bei

  • VG Berlin, 30.01.1995 - 35 A 3599.94

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Verteilungsentscheidung; Anspruch bosnischer

  • VG Düsseldorf, 03.04.1995 - 25 K 12265/94

    Ausländerrecht: Abschiebungshindernis wegen zu befürchtender

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